Batterieverordnung
Hinweise zur Entsorgung von Batterien und Elektrogeräten
Der Schutz unserer Umwelt ist uns wichtig. Nach den gesetzlichen Vorgaben des Batteriegesetzes (BattG) und des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sind Altbatterien sowie Elektro- und Elektronikgeräte getrennt vom Hausmüll zu entsorgen.
Rückgabe von Altbatterien
Als Endnutzer bist du gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien zurückzugeben. Die Entsorgung über den Hausmüll ist nicht erlaubt.
Altbatterien können kostenfrei bei den kommunalen Sammelstellen deiner Stadt oder Gemeinde abgegeben werden. Informationen zu Standorten und Öffnungszeiten erhältst du bei deiner zuständigen Kommune.
Kennzeichnung schadstoffhaltiger Batterien
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Zusätzlich können folgende chemische Abkürzungen angegeben sein:
- Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
- Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
- Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
Entsorgung von Elektro-Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen ebenfalls nicht im Hausmüll entsorgt werden. Sie müssen einer getrennten Sammlung zugeführt werden.
Die kostenfreie Rückgabe ist bei den kommunalen Sammelstellen möglich. Bitte entferne – sofern möglich – enthaltene Batterien oder Akkus vor der Abgabe des Geräts und entsorge diese getrennt.
Vielen Dank, dass du mit deiner ordnungsgemäßen Entsorgung zum Umweltschutz beiträgst.
Dein Team von Smokez